Lizza84 Hallo Lizza. Ich denke, dieser Punkt wird in den bisherigen Antwort zuwenig berücksichtigt. Alle sprechen nur vom Klassiker, dass er verheiratet ist und daher nicht kann oder nicht sollte.
Dass er aber in einer Fürsorgepflicht steht, und es daher für ihn strafbar wäre, macht alles anders. Es erklärt wohl auch sein widersprüchliches Verhalten. Du bist ihm nicht egal, sagt zwar noch nicht aus, ob er das professionell oder persönlich meint, aber vielleicht ist ihm die Doppeldeutigkeit bewusst, sonst gings schon richtig strafbar.
Ich weiss nun nicht, was sein Beruf ist, Du sagst, er sei nicht Dein Psychologe, aber was ähnliches. Da meine Fantasie beschränkt ist, stelle ich mir mal vor, er sei Dein Psychologe. Er sollte Dir helfen, wenn er stattdessen irgendwann mit Dir im Bett landet, ist das mit gutem Grund rechtlich relevant. Es ist sehr verpönt, hilfesuchende Personen auszunutzen. Es kann passieren, dass sich Hilfesuchende verlieben, aber der stärkere Helfer muss das im Griff haben und darf es nicht missbrauchen. Das ist gesellschaftlicher Konsens, was dazu führt, dass es für ihn nicht nur strafbar ist, sondern auch gesellschaftlich geächtet und er kriegt ein Berufsverbot.
D.h. mit gutem Grund, verliert er Praxis, Beruf, Berufserlaubnis, seine Frau und möglicherweise sogar Familie und Freunde.
Seltsam ist also, wenn er so schwach ist, und da ein Risiko eingeht und Dich mit Doppeldeutigkeiten ("du bist mir nicht egal") hinhält.
Richtig wäre, er verweist dich an einen Berufskollegen und bricht alle Kontakte mit Dir ab.
Wenn er dann effektiv auch verliebt ist, kann er dann mal über seine Beziehung nachdenken und seine Ehe ins Reine bringen (oder diese beenden).
In ein paar Jahren, wenn das Abhängigkeitsverhältnis nicht mehr vorhanden ist (und er vielleicht geschieden), kann er es ja dann nochmals mit Dir versuchen.
Verhält er sich anders und versucht dich irgendwie "warm zu halten" oder eine Affaire zu starten, sollten bei Dir die Alarmglocken klingeln und Du solltest das Weite suchen, bevor Du an ihm zerbrichst.
Blöd ist nun: bei beiden Varianten, wirst Du seinen Kontakt meiden müssen. Trotz der grossen Anziehungskraft, musst Du dich von ihm verabschieden müssen. Nicht, weil er verheiratet ist (Affairen sind doof und schwierig, aber nicht verboten), sondern weil er Dein Psychologe, Psychiater, Arzt oder sonstwas ist, wo er rechtlich für Deinen Schutz verantwortlich ist. (Und falls Du nicht von ihm geschützt werden möchtest, dann ist eben Variante 1: beende dieses Schutzverhältnis, nach einer gewissen Pause, 1 Jahr oder so, kann man es auf Neuer Basis nochmals probieren.)
Ich weiss, das ist nun hart, bist Du beim Psychologen, müsstest Du mit ihm darüber sprechen können - aber eben: der darf ja dann nicht selber davon betroffen sein! Daher: Variante 1!