Hallo Leute,


also meine schwester hat folgendes problem: sie parkte vor unserem haus (mehrfamilienhaus) und bemerkte dabei einen leichten stoß. sie vermutete, dass sie das auto daneben vielleicht gestreift haben könnte. also stieg sie aus und betrachtete das auto. alles was sie sah, war das widerspiegeln ihres roten autos auf dem blauen lack des anderen autos. also ging sie nach hause. eine stunde später stand die polizei vor der tür, mit einer anzeige wegen fahrerflucht. es stellte sich heraus, dass ein nachbar sie gesehen hatte und dem besitzer des autos, ein weitrer nachbar, bescheid gesagt hatte. der, wohnt eine treppe tiefer, ruft die polizei.
als die polizei meine schwester herunter gebeten hat, um sich die autos anzusehen, musste sie ihr auto erst zur seite fahren, um den schaden (kratzer) zu sehen.



was meint ihr dazu, kann das als fahrerflucht geahndet werden, und wenn ja, was erwartet sie jetzt?

Ist fahrerflucht, aber...
es handelt sich ja in diesem Fall um einen Parkplatzunfall, also um einen Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs. Das ist ein Spezialfall der Fahrerfluch und hierbei kann laut Gesetz die Strafe gemildert werden, oder sogar von der Strafe abgesehen werden, sofern es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handelt und der Unfallverursacher die Feststellung seiner Unfallbeteiligung freiwillig innerhalb von 24h nach dem Unfall ermöglicht.
So gesehen, handelt es sich thoretische gesehen auch in diesen Fällen um Fahrerflucht, also unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, jedoch hätte man deiner Schwester zumindest m. E. nach die freiwillige "Selbstanzeige" ermöglichen müssen - ich denke wenn es hier weiter verfolgt wird, wird das ganze wegen Geringfügigkeit eingestellt. Den Schaden hat sie natürlich trotzdem zu tragen!


Natürlich keine Garantie hierzu - der Strafrahmen bei Fahrerflucht beträgt übrigens bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe...


lg