Hi
soziale Leistungen, wie Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Wohnungsgeld usw. sind unpfändbar, aber die Banken achten nicht darauf. Wichtig ist, das deine Schwester spätestens 6 Tage nach Geldeingang, die ihr zustehenden Gelder abhebt, sonst darf die Bank sie weiterleiten. Sollte die Bank sich weigern, wegen Pfändung, soll sie dem Bearbeiter sagen, welche Gelder, in welcher Höhe nicht pfändbar sind und sie dazu berechtigt ist. Viele Banker stellen sich doof, wissen es aber.
Lg
knuffelchen