urania_12831892Skaila
Hallo skaila,
zuerst würde mich mal interessieren, wie weit du in der Klemme steckst??? Also bekommst du Gerichtsvollzieherbesuche, Kontopfändungen, Zwangsvollstreckungen, Haftbefehle ect.?????
Bei dir würde evtl. in Betracht kommen das Insolvenzverfahren auf 5 Jahre zu verkürzen, wenn du Glaubhaft machen kannst das du schon vor 1994 überschuldet warst. (kann ich in dem Fall nicht sagen, da ich nicht weiß wann die Überschuldung tatsächlich eintrat)
Aber Vorsicht vor Insolvenzverschleppung.
Solltest du Insolvenz anmelden, und es durchkriegen hören auf jeden Fall die Besuche auf, du genießt in dem Fall Pfändungs,-und Vollstreckungsschutz.
Während deiner Insolvenz mußt du mehrere Punkte einhalten zum Bsp. keine Neuverschuldungen, Beträge über den Pfändungsfreibetrag abgeben, dich um Arbeit bemühen soweit nicht vorhanden usw.
Der einzige Nachteil ist das du als Schuldner veröffentlicht wirst, und es quasi so jeder erfährt. Am Anfang viel Rennerei und ein haufen komplizierter Papiere, die nicht gerade für einen Leihen einfach zu verstehen sind.
Wenn ich das richtig verstehe, kommen die Schulden aus einem gewerblichen Unternehmen somit kannst du sofort die Regelinsolvenz beantragen ohne den Versuch der außergerichtlichen Einigung zu versuchen.
LG
medicus6