Das Thema ist endlos, und bei allen "Beispielen" , die hier angeführt wurden, muss man natürlich berücksichtigen, welche Auswirkungen jeweils erwartbar wären. Oder welche Szenarien in den Köpfen der Beteiligten entstehen.
Richtig - aus meiner Sicht - ist, dass Männer hierzulande bezüglich Sexualverhalten etc. unter Generalverdacht stehen, und entsprechend ist dann auch die öffentliche Wahrnehmung und leider auch die Gesetzgebung eine andere als für Frauen. Von Gleichheit keine Spur. Wusstet ihr, dass exhibitionistische Handlungen laut StGB nur für Männer strafbar sind? Also allein das Nacktsein in der Öffentlichkeit ist für Männer strafbar. Für Frauen nicht - es sei denn, sie "führen sich auf" und erregen damit ein öffentliches Ärgernis. Aber das ist wiederum ein anderer Paragraph. Wie schon in einem Beitrag erwähnt: wo kein Kläger, da kein Richter - insofern, und aufgrund der männlichen Toleranz, wird eine Frau kaum je wegen Belästigung o.ä. angeklagt.
Umgekehrt:
Männer auf Damentoiletten? Teufel! Transgender-Männer auf Damentoiletten? Die wollen doch nur spannen! Anzügliche Bemerkungen im Alltag? Sexuelle Belästigung! Eine zu lange Umarmung, versehentliches Anfassen an der flaschen Stelle? Nötigung oder Vergewaltigungsversuch!
Die gleichen Handlungen von Frauen? Toilette: es muss ja erlaubt sein, eine Nodurft zu befriedigen. Anzüglichkeiten: so ein kleiner Flirt ist doch ein Zeichen für eine selbstbewusste Frau. Umarmung, Anfassen: na, das hat dem Kerl doch nur gefallen!
Es ist noch ein weiter Weg zu fairem Geschlechterverhalten...