Guten morgen Leute,
ich habe jetzt vor einer Woche ein Bugeldbescheid wegen einem angeblichen Handyverstoß erhalten.
Habe mein Handy aber in dem Zeitpunkt auf gar keinen Fall benutzt.
Kann ich da eigentlich auch einen Einspruch einlegen?
Guten morgen Leute,
ich habe jetzt vor einer Woche ein Bugeldbescheid wegen einem angeblichen Handyverstoß erhalten.
Habe mein Handy aber in dem Zeitpunkt auf gar keinen Fall benutzt.
Kann ich da eigentlich auch einen Einspruch einlegen?
Ich würde an deiner Stelle da unbedingt einen Einspruch einlegen, warum auch nicht.
Natürlich kannst du Einspruch einlegen! Wer oder was steht denn im Bußgeldbescheid als Zeuge? Polizei? Mitarbeiter Ordnungsamt? Fotos? Hast du Zeugen dafür, kein Handy genutzt zu haben, zum Beispiel Beifahrer? Du könntest auch an Eides statt versichern, kein Handy beim Autofahren genutzt zu haben
Ein Widerspruch ist nur sinnvoll, wenn es keine unumstößlichen Beweise für dein Vergehen gibt und es finanziell wichtig ist. Wir reden hier also von einem Vergehen ohne Gefährdung beim Führen eines Fahrzeugs?
100€ 1 Punkt
Das traurige an der ansich sehr guten Rechtslage ist, dass du am Ende eines Widerspruchs mit Anwalt vielleicht keinen Punkt hast, aber eine Menge an Kosten. Im Rahmen der Probezeit, aber ein richtiger und wichtiger Schritt, auch wenn durch Ansammlung von Punkten ein Fahrverbot droht.
Selber abwägen, wie du es siehst. Ruf mal den/die Sachbearbeiter*in an und erklär dich. Vielleicht gibt es zusätzliche Informationen oder ein Misverständis.