ben_26647597Ich trenne das spaßeshalber.
Bei der Verführung liegt der Schwerpunkt darauf, auf die Willensbildung einzuwirken unter Ausnutzung von Mechanismen, die nicht zur Ratio gehören.
Beim Geschäftsabschluss werden die Angebote zwar auch verlockend präsentiert, aber im großen und ganzen sollen diejenigen, denen das Angebot gemacht wird, nicht davon abgelenkt werden, sich rational zu überlegen, ob sie sich drauf einlassen wollen.
Ich weiß, der Übergang ist fließend.
Aber wenn die Dame des Hauses dem Handwerker schon beim Türöffnen, noch im Schlabberpulli, vorschlägt, für einen Blowjob den Preis zu halbieren, ist das von der Anbahnung her schon etwas anderes als wenn sie sich erstmal, während er arbeitet, in Reizwäsche vor ihm räkelt und so seine Begierde anfacht.
Ich würde mich nicht auf Schwarzarbeit und Verschwiegenheitskungelei einlassen, denn wenn dann nicht korrekt gearbeitet wird, hat man noch weniger Handhaben als mit einem ordentlichen Vertrag. Außerdem macht man sich so von der Verschwiegenheit abhängig und, sobald es Mitwisser gibt, erpress- und korrumpierbar. Und ist dann u. U. schnell in dem Zugzwang, dass Gegengefallen verlangt werden.