saskia81007hhIch habe den Eindruck wir drehen uns im Kreis, und streiten mag ich nicht.
Daher formuliere ich anders:
ich erachte deine Antwort als nicht korrekt; besser so?
Weil sie - für mein Empfinden - suggeriert, als wäre das Trennungsjahr nahezu beliebig verzichtbar.
Was allerdings nur und ausschließlich für den Ausnahmefall der "unbilligen Härte" gilt.
Und richtig, die unbillige Härte erfasst nicht nur Fälle extremer Gewalt. Unter Umständen kommt sogar auch für einen Ehebruch ein Fall der unbilligen Härte in Betracht.
Auch richtig, es gibt "zig Beispiele" für Härtefallscheidungen.
Aber man sollte gleichwohl nicht verkennen, dass diese Härtefälle gemessen an der Gesamtzahl aller Scheidungen lediglich einen unbedeutenden Bruchteil ausmachen. Sie werden "bekannt", weil sie die Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz - = Einhaltung einer Trennungszeit - darstellen. Sie sind aber nicht der Normalfall, nicht das, worauf man logisch und sinnvollerweise als erstes abstellt.
Aber wie gesagt, ich möchte gar nicht mit dir streiten.
Der Rat, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, ist ja richtig. Ohne eine solche ist eine Scheidung ja eh nicht möglich.