Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege? Anspruch auf bezuschusste Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, deren Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist.
Folgende Gründe ermöglichen die Kurzzeitpflege:
Urlaub des Pflegenden oder Entlastungsphase von der Pflege
Zeitweise erhöhter Pflegeaufwand, der zuhause nicht geleistet werden kann
Dauerhaft erhöhter Pflegeaufwand, der noch nicht zuhause geleistet werden kann
Andauernde Suche nach einer langfristigen stationären Unterbringung
Das ist ein Zitat aus pflege.de
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