nibe2020Ich denke, dass der GV hier Unsinn erzählt.
Vorführung durch GV ist im Prozessrecht mehr oder weniger gleichbedeutend mit Vorführung durch Polizei,
Und eine solche Vorführung erfolgt ja "zwangsweise", eben weil sich ein Schuldner, Zeuge, Beteiligter nicht an ihn treffende prozessuale Pflichten hält.
Wenn nun Dritte, hier der Arbeitgeber/Chef es in der Hand hätten, den unmittelbaren Zwang einfach so durch Verweigerung einer Zustimmung auszuhebeln, würde das Instrument der Erzwingung von Prozesspflichten ja komplett ab absurdum geführt.
Dann zieht der erzeuger vielleicht noch für die nächsten 18 Jahre beim Chef ein - und GV, Polizei etc. hätten kein Recht, ihn dort aufzugreifen oder ähnliches?
Was soll das denn?