Wenn ich an die Studentenparties, äh, Studierendenparties früher denke, oder an die Clubs, in denen ich Gogo getanzt habe, also Orte, an denen auch ordentlich getrunken wurde, da kenne ich es aber nur so, dass mehr Männer als Frauen bei den Örtlichkeiten Schlange stehen.
Zur Frage nach der Solidarität: Ich fände es extrem unsolidarisch, es jemandem zu verübeln, in einem Fall von rechtfertigendem Notstand (etwa Miktionsstörungen oder akute Diarrhoe) eine Problemlösung zu wählen, die niemandem wirklich wehtun dürfte.
Zur Frage nach der Erlaubtheit: Angenommen, es wäre normalerweise nicht erlaubt. Wenn der Notstand nach Ansicht der urteilenden Richter/innen rechtfertigend ist, also einen Rechtfertigunsgrund darstellt, ginge man straffrei aus sofern die urteilenden Richter/innen sich in ihrem Urteil an ihren Ansichten orientieren. :mrgreen: