Ich denke mir gerade, warum das nicht gehen sollte?
Er scheint ja auch im Leben von einem der beiden Kinder eine Rolle zu spielen.
Wenn Kinder verschiedene Väter haben und nur einer davon kümmert sich, bleibt der Rest auch traurig zurück. Wenn der Richter also entscheidet, dass der Großvater für das Kindeswohl des Jungen wichtig wäre, aber für das des Mädchens schädlich, könnte ich mir ein solches Urteil schon vorstellen.
Der Richter würde den Großvater wohl nicht zu Umgang verdonnern, den er nicht will. Ich kann mir das auch nicht im Interesse des Mädchens vorstellen, dass es dann auch mit muss und direkt erlebt, wie unmenschlich ihr eigener Großvater ist.
Wenn jetzt aber schon länger kein Kontakt mehr besteht kann es schon sein, dass er da nicht viele Chancen hat.
Womöglich werden auch die Kinder befragt. Je nachdem, wie alt der Junge ist.
"Beachte auch meine Schwester!" klingt in Jungen Jahren schon sehr in den Mund gelegt. Ein 6-jähriges verzichtet glaube in der Regel nicht auf seinen Vorteil (Tolle Sachen und Geschenke) bloß weil die kleine Schwester in die Röhre guckt. Ein 13-jähriger nimmt das vielleicht bewusster wahr und möchte solche Ungerechtigkeit nicht unterstützen. Zumindest, wenn er seine Schwester mag (Das ist ja leider auch nicht immer so).
Ich stell mir jetzt mal vor, dass das für den Richter möglicherweise auch nicht einfach sein wird. Der Ausgang würde mich interessieren.