[gelöscht]Hallo suzuki89,
wenn es bereits eine Beschuldigtenvernehmung gegeben hat, kennt der Beschuldigte ja bereits sein Aktenzeichen. Zuständig für die Gewährung von Akteneinsicht ist die Staatsanwaltschaft und üblicherweise wird sie erst nach Abschluss der Ermittlungen gewährt. Akteneinsicht kann man auch ohne Anwalt erhalten, allerdings nur vor Ort (und da kann ich dir nicht sagen, wie das dort mit den Corona-Vorschriften ist).
Letztlich würde es m.E. aber ausreichen, wenn er wartet, bis er Kenntnis von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft erhält. Wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat, gibt sie die Akte ab und dort entscheidet ein Staatsanwalt über das weitere Vorgehen. Da der Beschuldigte in diesem Fall schon Kenntnis vom Verfahren hat, wird ihm die Entscheidung mitgeteilt werden, daher könnte er auch abwarten, da er sich schließlich schon geäußert hat.
LG Lovely0435