miss.laIch stehe wohl irgendwie auf dem Schlauch...
In der Regel ist doch der Vermieter der Eigentümer der zu vermietenden Wohnungen.
Die Hausverwaltung lediglich "Angestellte" des Vermieters/Eigentümers, die für diesen die Angelegenheiten direkt vor Ort regeln. Wenn der Vermieter also grünes Licht gibt, dann ist doch egal, was die Hausverwaltung meint.
Und was meinst du mit "Satzung"? Die Hausordnung oder was? Wer hat diese "Satzung" denn erlassen?
Grundsätzlich ist es ja zudem so, dass ein generelles Verbot der Hundehaltung so auch gar nicht zulässig wäre.