babetteAuch hier nochmal sorry, dass die Antwort so spät kommt. Ich konnte leider nicht früher antworten.
Soweit ich weiß, ist der Standard, den man bei einer deutschen Ehe eingeht, ja "nur" die Zugewinngemeinschaft - sprich Anfangsvermögen bleibt hiervon unangetastet. Bitte korrigiere mich, wenn ich mich da irre.
"Du hast in Deinen Vorschlägen an Kindererziehung gedacht. Es kann es auch sein, dass sie dich mal im Krankheitsfall pflegen wird. Ich finde es unfair die Rentenansprüche abhängig davon zu machen, ob Kinder geboren werden oder nicht. Wenn möglich würde ich Rentenansprüche abhängig von der Länge der Ehe machen."
Das finde ich eine gute Lösung. Das werde ich auf jeden Fall in Betracht ziehen.
"Du schreibst “Mein Ziel ist vor allem, dass es für beide Seiten einen Anreiz gibt, sich selbstständig aufzustellen.”, jedoch in Deinen Antworten auf meine Fragen gehst Du davon aus, dass Du arbeiten wirst und keine Elternzeit nimmst. Auch schreibst Du dass Du das Finanzmanagement innerhalb der Ehe betreibst, während sie sich um Kinder und Haushalt kümmert. Ich denke, dass genau dies Stolpersteine für sie sein werden, um sich selbstständig aufzustellen."
Ich gehe davon aus, dass ich arbeiten werde, da ich sehr wahrscheinlich deutlich besser verdienen werde als Sie. Sollte der gegenteilige Fall eintreten, hätte ich auch kein Problem damit, statt ihr in Elternzeit zu gehen. Da in diesem Zeitraum ja auch alle Einnahmen zu 50% jedem zustehen würden, profitieren hiervon beide Parteien. Ich denke, dass ist auch in ihrem Sinn. Sollte sie damit unglücklich sein, kann man sich hier immernoch einig werden. Wer in Elternteilzeit geht, soll ja vertraglich nicht geregelt werden - geht vermutlich auch gar nicht.
Dass ich mich um die Finanzen kümmere, liegt ausschließlich daran, dass sie hierzu absolut keinen Bezug hat und froh ist, dass ich diesen Part übernehme.
Das grundsätzliche Problem, dass ich sehe, ist, dass sie sich bei allem immer sehr viel Zeit lässt und selbst viel Chancen verspielt, schnell in das Berufsleben einzusteigen. Deswegen möchte ich, dass der Ehevertrag ein Anreiz dazu ist, dass jeder seinen Beitrag leistet. Ich habe selbst bei meinen Eltern gesehen, wie es ablaufen kann und das möchte ich verhindern.
"Es ist fair, dass Du die finanzielle eingeschränkte Erwerbstätigkeit durch Kindererziehung ausgleichst. Das Problem ist aber, dass es für sie ja nicht nur finanzielle Konsequenzen während der Kindererziehung hat, sondern auch wenn sie wieder arbeitet. In der Zeit das sie Kindererziehung leistete, hat sie Beförderungen verpasst. Vielleicht wird sie auch bei Rückkehr in den Beruf auch nicht mehr so befördert, verglichen mit Mitarbeiterin ohne Kinder. Traurig, aber wahr. So kann sie auch nach der Kindererziehung schnell 10 - 25% Bruttoeinkommen verpassen."
Aus diesem Grund möchte ihr ja für diesen Ausfall eine monatliche "Entschädigung" zahlen, bis sie wieder Vollzeit arbeiten kann. In meinen Augen entschädige ich hiermit die verpassten Karrieremöglichkeiten. Die Frage ist hier natürlich, welcher monatliche Betrag angebracht ist.
Bei euch ist es aufgrund der gleichen Einkommenstruktur ja relativ einfach und fair mit einer Zugewinngemeinschaft zu regeln. Da unsere Einkommen aktuell sehr weit auseinanderliegen und auch zukünftig sicher weiter voneinander entfernt sein werden, finde ich es schwierig. Solange wir verheiratet sind, habe ich keinerlei Probleme damit, den deutlichen Großteil der Kosten zu tragen. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Traum der Ehe dann doch irwann platzt. Je nachdem wie es zu einem Ende kommt, gönnt keiner dem anderen mehr etwas. Genau diesen Verteilungskampf möchte ich mir im Fall der Fälle sparen.
"- Wir haben ein gemeinsames Konto wovon alles bezahlt wird."
Den Reiz, den getrennte Konten in meinen Augen haben, ist, dass jeder mit seinem Geld anstellen kann, was er möchte, ohne dass man sich dem anderen gegenüber rechtfertigen muss.
Bei gemeinsamen Ausgaben ist man dann gezwungen, darüber zu sprechen und eine gemeinsame Entscheidung zu treffen.
Hier könnte auch im Nachhinein noch festgestellt werden, wer wie viel in den gemeinsamen Haushalt eingebracht hat. Da sind wir auch bei dem Punkt, dass ich kein Problem habe, mehr einzubringen, da ich mehr verdiene. Falls es aber wirklich ernst werden sollte, muss auch hervorgehen, dass ich mehr Geld eingebracht habe und das mit anderen Ansprüchen verrechnet werden kann.
Vielen Dank für eine Meinung.