Hey, vielleicht kann ich dir rein rechtlich ein wenig helfen. Berufsbedingt kenne ich mich mit Erbrecht sehr gut aus.
Vorab: Da du die Tochter bist, steht dir als Erbe der ersten Ordnung immer vorrangig ein Erbteil zu (gesetzlich und wenn es private Anordnungen wie Testamente gibt, dann hättest du zumindest Anspruch auf den Pflichtteil).
Laut deines Sachverhaltes hättest du also sogar bei einem sog. Berliner Testament, in welchem sich die Ehegatten zuerst wechselseitig als Erben einsetzen und später, nach dem Tod des Letztlebenden, die Kinder eingesetzt werden, schon vorher den Pflichtteil fordern können (welcher dann aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils bestünde). Dies nur zur Info am Rande. Kommt aber hier auch gar nicht infrage, da du ja geschrieben hast, dass ihr alle etwas von deinem Vater vererbt bekommen habt, da es eben kein (Berliner) Testament gab und somit die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist.
Somit steht dir rein rechtlich gesehen 1/12 des Hauserlöses zu und deine Mutter kann gar nichts dagegen machen. Sollte sie dir das Geld nicht auszahlen, kannst du den Anteil rechtmäßig einklagen.
Die Rangfolge unter Erben ist auch wunderbar ab §§ 1924 pp. BGB nachzulesen!
Moralisch gesehen ist es natürlich nicht nett, dem Elternteil ein Teil des Hauses abzuverlangen und bei gut harmonierenden Familien ist dies auch selten bis gar nicht der Fall. Aber in deinem Fall habt ihr ohnehin ein schwieriges Verhältnis und deswegen hätte ich an deiner Stelle wenig Skrupel, für mein Recht auch einzustehen.