Bei der Steuererklärung helfen:
Ganz einfach Lösung.
Angehörigen darfst Du ja grundsätzlich helfen. Dank der "Weisheit" des Gesetzgebers zählt dazu aber auch der "Verlobte".
Mir ist zwar völlig unklar, wie man den Status des Verloben rechtlich begründet, aber ich gehe mal davon aus, dass es lediglich einer feierlichen Erklärung am besten vor Freunden bedarf. Genauso einfach kannst Du Dich auch wieder entloben und meines Erachtens bei der nächsten Erklärung wieder verloben.
Ein Schuft, der Böses dabei denkt. Außerdem: Die Behörden hätten viel zu tun, wenn sie die Erklärung "Hilfe für meinen Verlobten" in Zweifel ziehen würden.