jolly_19271627jaaaaaaaaaaaaaa, vorübergehend!!! im interesse des kindes.
abschließend klärt die situation und den zukünftigen weg das familiengericht. ein familiengericht beauftragt auch, falls deine ex in therapie ist, eine verfahrenspflegerin die die interssen des kindes (neutral) wahrnimmt.
das jugendamt muss dich nicht hören. da kommen in der regel sowieso immer genau gegenteilige ansichten heraus und das jugendamt trifft da kein urtel weil es nur die interessen des kindes im auge hat. wie auch immer.