Kommt es wirklich darauf an?
Um bei der Ohrfeige zu bleiben - nun, mir tut sie nicht weh, gar nicht, also würde ich denjenigen, der sie verteilt, auch nicht anzeigen. Ändert nichts daran, dass ich es könnte. Sogar dann, wenn ich die nicht schlimm fand.
Wie im anderen Thread schon geschrieben: Die unterschiedliche Verletzlichkeit gibt es genauso auf körperlicher Ebene. Haut man jemandem in den Bauch, der super trainierte Bauchmuskeln hat - passiert vielleicht gar nichts. Oder gar: der einzige, dem es weh tut, ist der Angreifer selbst, nicht der Angegriffene.
Auf der anderen Seite gehöre ich zu den Menschen, die schon ab einem Punkt blaue Flecken bekommen, an dem ich noch nicht einmal den Schmerzreiz bewußt wahrnehme. Beim größten Teil der -gern auch theatralisch ausfallenden Exemplare- habe ich noch nicht einmal eine Ahnung, wo die bittschön hergekommen sind. Auf der anderen Seite bin ich sehr hitzeunempfindlich. An einer Stelle, wo andere Brandblasen bekommen, gibt es bei mir nicht einmal Rötungen... Bei dem einen passiert ein Knochenbruch schnell, bei anderen kaum - bei gleicher Belastung. Ein Schlag in die Leber trifft vielleicht jemanden, der dort eine krankheitsbedingte Vorschädigung hat...
Ist doch genau das gleiche, das ist kein Argument. Welchen Maßstab legt man da an? Und warum soll das körperlich gehen, seelisch aber nicht?
Was die Absicht angeht - die zählt für mich auch (und juristisch auch), aber sie zählt für mich nur und ausdrücklich in zweiter Linie. Das Problem ist nämlich, dass ein unabsichtlicher und ein absichtlicher Schlag ggf. gleich weh tun. Dennoch wird sie ggf. beim Strafmaß natürlich berücksichtigt, wenn man die rechtliche Seite betrachtet.