Es ist eher Ausnützen einer Notlage oder ein anderer ähnlicher Straftatbestand. Oder Nötigung.
ABER: Du weisst es nicht. Also weiss es nur er. Wie soll er überführt werden und wofür verurteilt? Er scheint zumindest menschlich ein grosses @rsch gewesen zu sein, weil er Dich abfüllte, danach mit Dir schlief, obwohl Du offensichtlich nicht mehr zurechnungsfähig warst, was Deine Eltern so erzählt haben (umfallen im Bad). Dass er nicht mal zurückschreibt, bedeutet wohl, dass er es lieber nicht aufwärmen will, weil er weiss, dass es wohl übergriffig war.
Ich würde mich nicht mit einer Strafanzeige wehren, da Du da flach rauskommen wirst. Er wird wohl mangels Beweisen freigesprochen, in dubio pro reo. Aber wenn Du Hilfe brauchst, wende Dich an eine Fachperson, einen Psychologen, um das zu bereden.
Alles Gute! (Trink weniger ;-))