ALSO ich gebe jetzt mal mein Halbwissen weiter. ( bitte zerreißen mich nicht wenn was nicht stimmt)
Also Elternzeit kannst du nur bei deinem jetzigen Arbeitgeber nehmen, Elternzeit ist nicht übertragbar auf andere Arbeitgeber
Was aber machbar ist das du während der Elternzeit nicht Teilzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten gehst, das muss dir aber dein jetziger Arbeitgeber erlauben.
Als Beispiel du hast eine Vollzeitstelle und überlegst nach der elternzeit wieder zurück zu gehen. Jetzt wirst du während der Elternzeit gefragt ob du für 30 Std als Krankheitsvertretung einspringen magst geht das, geht das.
Du kannst natürlich auch bei einem anderen Arbeitgeber das machen, mit der Bergründung das du die Kinderbetreuung besser geregelt bekommst. Dieses muss dir aber dein aktueller Arbeitgeber erlauben.
(Meiner erlaubt mir es z.B nicht)
Ds kann man ganz einfach auch Teilzeit in Elternzeit nennen.
ich hoffe das war so korrekt, so würde es mir erklärt