>> Es greift das Verursacherprinzip.<<
daran glaube ich wieder, wenn an Weihnachten der Osterhase kommt und 'wir lagen vor Madagaskar' singt.
Die theoretisch heile, gerechte Welt steht in Büchern, sonst nirgendwo.
Wenn ich von 'zur Verantwortung ziehen' schreibe, meine ich selbstverständlich dass eine Bestrafung droht- und zwar unabhängig vom Vorsatz. Ob tatsächlich bestraft wird, steht auf einem anderen Blatt, schon klar.
Wenn ich meine erste Frage 'wer ist in der Haftung für Schäden, die aus dem Betrieb eines autonomen Fahrzeugs resultieren?' stelle, setze ich natürlich voraus dass >bestimmungsgemäßer Gebrauch< vorliegt, ich glaube nicht dass ein Tesla den heimlichen und meistens illegalen Menüpunkt 'Hasen- und Hühnerjagd' anbietet und die zweite Frage 'kann ein autonomes Fahrzeug Unfallflucht begehen?' trägt zwar einen Hauch Ironie in sich, kann aber tatsächlich wahr werden wenn z.B. das autonome Fahrzeug ein Hundchen (Sachbeschädigung) oder das Frauchen (fahrlässige Körperverletzung) anfährt und die Sensoren nicht ansprechen weil das Autonomchen weiß dass es sich gerade auf Kopfsteinpflaster bewegt- was dem Wort 'Kopfsteinpflaster' eine völlig neue Bedeutung geben kann wenns blöd hergeht.
Wenn das Auto also nicht merkt was abgeht- wer haftet für den Schaden?