Behandlung ohne direkte Bezahlung durch den VersichertenDer Umfang der gesetzlichen Leistungen ist von Land zu Land unterschiedlich. Wollen Sie eine Leistung in Anspruch nehmen, die in einem der oben genannten Länder zum gesetzlich festgelegten Umfang gehört, muss dies die AOK im Vorfeld genehmigen.
Wichtig zu wissen: Nur Ärzte, Zahnärzte oder Krankenhäuser, die einen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung des Behandlungslandes abgeschlossen haben, dürfen Sie behandeln.Ihr Vorteil: Ihnen entstehen nur die Kosten für den im Behandlungsland üblichen Eigenanteil. Dieser kann jedoch deutlich höher sein als in Deutschland.
^Eine von mehreren Fundstellen. Also Operation mit österreichischen Krankenhaus planen, Unterlagen dafür der AOK zur Genehmigung vorlegen. Der Eigenanteil kann höher sein. Transportkosten weiss ich nicht, vielleicht eigene Anreise mit PKW inbetracht ziehen.