Liebe venus.finsternis,
deine Antwort finde ich ein bisschen Schade. Es gibt durchaus Fälle in denen man nicht arbeiten kann, aber durchaus in der Lage ist, das Haus zu verlassen. Hier mal ein paar Beispiele:
Fließenleger mit gebrochenem Bein, Bäcker mit Mehlstauballergie, Telefonistin mit Hörsturz, Bürokraft mit gelöster bzw. gerissener Hornhaut (Auge), Feinmechaniker mit gebrochener Hand, .... Diese Menschen könnten durchaus während ihrer Krankschreibung ins Kino gehen oder sich mit Freunden treffen, solange Sie Ihre Genesung nicht behindern. Und: Jedem Erkrankten, der alleine lebt, muss es ebenso gestattet sein, in den Supermarkt zu gehen, etc.
Anders ist das natürlich beim Krankfeiern, da sollte man sich nicht unbedingt vom Chef beim Skiurlaub erwischen lassen... ;-)
Viele Grüße
GoingBack