das stimmt doch aber nicht.
Du kannst für jeden beliebigen Kram einem anderen Menschen eine Vollmacht erteilen. Auch der Schwester. Auch der besten Freundin.
Auch dass die Ärzte mit denen darüber reden können. Sogar, dass sie für Dich entscheiden dürfen, wenn Du es gerade nicht kannst, auch, aber nicht nur im Krankenhaus. Dass wie @apolline schon richtig schrieb, die Ärzte natürlich nicht 86583mal jedem, der antrabt, den gleichen Vortrag halten sollen und müssen, ist da natürlich aussen vor. Aber wenn der Patient denjenigen legitimiert hat (sei es schriftlich oder weil sie den Patienten fragen konnten), können und dürfen und werden die Ärzte auch Auskunft geben. Dass das nur bei Ehepartnern möglich ist, ist ganz einfach falsch.
Der Hauptunterschied liegt darin, die Legitimation nachzuweisen.
Bei einem Ehepartner ist es naturgemäss einfach. Ob xy mein Ehemann ist, ist relativ leicht und quasi für jeden nachprüfbar. Ob xy aber mein bester Freund ist, wie er behauptet - oder ein Stalker, von dem ich niemals nicht möchte, dass er etwas über mich erfährt oder ein Kollege, den mit Verlaub das einen Sch*** angeht, KANN ein Arzt im Krankenhaus noch nicht mal nachprüfen.
Es sei denn: xy kann eine Patientenvollmacht oder eine andere Vollmacht von mir aus dem Ärmel ziehen, worin ich das bestätige und dann erhält xy auch Auskunft bzw. darf sogar entscheiden, ob die Maschinen jetzt ausgeschaltet werden, die mich am Leben erhalten. Wenn ICH verfügt habe, dass xy entscheiden soll und nicht mein Mann, kann der im Ernstfall auch meinen Mann oder meine Mutter oder wen auch immer sonst überstimmen.
Ich habe in meiner Patientenverfügung beispielsweise auch meine Mutter als Entscheidungsbevvollmächtigte ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Freund und mein Mann dürfen entscheiden. Was auch immer meine Mutter dazu sagt, ist irrelevant. Die kann da auf und nieder hupfen, heulen, schreien, toben, drohen, da nutzt ihr ihr Status als "Verwandter ersten Grades" rein gar nichts. Hätte ich nur den Freund eingetragen und meinen Mann, wie meine Mutter auch, ausgeschlossen, müsste ich mir zwar mal dringend Gedanken machen, was ich für eine Ehe führe - aber dann dürfte mein Mann nicht entscheiden, der Freund hingegen schon.