Ich halte es kurz, es geht um eine Schulgeldberechnung.
Mein großer Sohn ist aus einer vergangenen Beziehung, wir waren nicht verheiratet, ich habe das alleinige Sorgerecht.
Meinen neuen Partner habe ich geheiratet, mit ihm noch eine Tochter. Wir alle leben in einem Haushalt.
Schulgelpflichtig sind laut Satzung das Kind, die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und Personen, die dem Kind Unterhalt gewähren müssen.
Angerechnet werden sollen mein Gehalt, das Kindergeld, der Unterhalt und auch das Einkommen meines Mannes.
Aber ist mein Mann meinem Kind gegenüber überhaupt unterhaltspflichtig?