es kann als so sein, es "gilt" stimmt hier nicht! sie hat weder unterhalts ansprüche noch erbansprüche oder anders. evtl. ausgleichansprüche wenn sie zusammen kredite und so haben, mehr aber auch nicht. den wenn etwas als ehe "gilt" muss es rechtlich niedergeschrieben sein und das ist es nicht (siehe gleichgeschlechtliche ehen, erst seit dem die gesetzlich gleichgestellt sind, haben soe oben genannten ansprüche gegeneinander). es kann sein, das ein richter ihr bestimmte ansprüche zuerkennt, die erwachsen aber nicht aus der 30jährigen bezeihung sondern aus anderen apekten, zb verträgen die man zusammen gemacht (telefon, miete, auto) hat.
das alles kann sie dir frau auch bei einem anwalt erfragen. die erste rechtsberatung ist in der regel gar nicht teuer und zur not kann sie sich einen beratungsschein holen,, wofür allerdings ein bissel papierkram aufwartet....