aludra_12570981Die Seite hatte ich auch gefunden, aber scheinbar wird dort noch der alte Zustand von vor 2015 beschrieben, denn die halbierte Auszahlung gibt es nicht mehr. Das wird, wenn man dem Link auf "halbiertem" folgt, erklärt.
"Änderungen zum 01.07.2015
Beachten Sie bitte, dass die halbierte Auszahlungsoption und der damit verbundenen verlängerte Auszahlungszeitraum für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, wegfallen! Aber auch beim neuen Elterngeld Plus können Eltern über den 14. Lebensmonat ihres Kindes hinaus Elterngeld beziehen. Ähnlich wie bei der halbierten Auszahlungsoption kann man sich seine vollen Elterngeldbeträge statt in einem auch in zwei Monaten auszahlen lassen. Statt eines Bezugsmonats Basiselterngeld nimmt man dann zwei Bezugsmonate Elterngeld Plus in Anspruch.
Neu ist, dass es keinen verlängerten Auszahlungszeitraum mehr gibt. Stattdessen sind alle Bezugsmonate mit Basiselterngeld oder Elterngeld Plus auch gleichzeitig Bezugsmonate. D.h. Es müssen in allen Bezugsmonaten die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld erfüllt sein und ein Zuverdienst wird während des Bezugszeitraumes immer angerechnet."
Sprich, die Diskrepanz zwischen Bezugs/Auszahlungszeitraum gibt es nicht mehr. Mit Elterngeld plus ist Bezugszeitraum = Auszahlungszeitraum.
Wie es aber dabei mit einem Geschwisterkind aussieht, wird leider nicht weiter erklärt.
Betreuungsgeld bekommen wir eh nicht, dafür ist unsere zu spät geboren. Das wurde im Juli 2015 abgeschafft.