Generell stehen Dir nach 6 Std. Arbeit mindestens 30 min. Pause zu! Das wird durch den Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz geregelt!! Wird sich aber durch diesen besonderen Umstand, in diesem Fall Wallfahrt/Ausflug mit Kindern, nicht umsetzen lassen da Ihr ja eine Aufsichtspflicht habt!! Eure Chefin gesteht Euch aber zu die 30 Minuten aus Arbeitzeit zu verbuchen!! Die könnte man z. B. bei nächster Gelegenheit Abbummeln oder Auszahlen lassen!!
Versicherungstechnisch bist Du und Deine Kollegen über die GUV (Gesetzlicheunfallversicherung) versichert! In dieser Versicherung sind auch Kinder, die einen Kindergarten besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden mit eingeschlossen!! Die GUV ist eine Pflichtversicherung, jeder Arbeitgeber muss dort seine Arbeitnehmer anmelden und trägt die Beiträge im vollen Umfang alleine!!
Desweiteren gehe ich davon aus das der Kindergarten eine Haftpflichtversicherung hat!! Sollte es wieder erwartend einen Unfall durch Fahrlässigkeit/Verletzung der Aufsichtpflicht geben und jemand zu Schaden kommen, sollte diese in einem solchen Fall eintreten!!
Schau unter Google unter GUV oder Gesetzlicheunfallversicheung nach da steht noch einiges Genauere drin! Wer wie wann Versichert ist und welche Leistungen bei einem Unfall abgedeckt sind!!
Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen!!
LG aus Flensburg :kikou: