Hallo zusammen,
ich wende mich an euch, da ihr sicherlich ja schon ein Baby habt und vielleicht schon jemand in der Situation war. Ich bin momentan in der 33. SSW und habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld:
Ich bin seit 01.03.2017 schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Ich habe auch schon einen Attest von meinem Frauenarzt, dass es "schwangerschaftsbedingt" ist usw. Ich weiß auch, dass sich dann das Krankengeld nicht negativ auf das Elterngeld auswirkt.
Er geht als rein um das Mutterschaftsgeld!
Der Zuschuss vom AG zum Mutterschaftsgeld errechnet sich ja aus den letzten drei Monaten des Gehaltes vor Beginn des Mutterschutzes. Jetzt habe ich in den letzten drei Monaten jedoch auch teilweise Krankengeld erhalten. Das heißt mein durchschnittliches Gehalt der letzten drei Monate ist doch sehr gering. Wie verhält sich das hier?
Ich habe gegoogelt und überall steht, dass auch hier meine "schwangerschafsbedingte Krankheit"' keinen Nachteil beim Mutterschaftsgeld haben darf. Jedoch finde ich das nirgends wirklich in einem Gesetz nieder geschrieben o. ä.
Mein AG ist klein und die hatten noch nie eine Schwangere und haben keine Ahnung von nichts, außerdem stehen wir in keinem guten Verhältnis zueinander. Ich gehe davon aus, dass mein AG mich über den Tisch ziehen will und zur Berechnung des AG-Zuschusses für das Mutterschaftsgeld tatsächlich die letzten drei Monate heranzieht und nicht die BEVOR ich Krankengeld bekommen habe. Das bedeutet, dass mein durchschnittliches Gehalt der letzen drei Monate bedingt durch das Krankengeld doch sehr viel geringer ist.
Ich brauche also ein Beweis, dass das so nicht rechtens ist. Welche Instution bzw. welches Gesetz kann mir diesen Beweis liefern? Bzw. stimmt meine Annahme überhaupt?
Danke für eure Hilfe.
Viele liebe Grüße