2. genau. Es ist nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein GRUNDRECHT. Auch wenn es nicht ausdrücklich erwähnt ist. Genau das sagt der von mir verwendete Begriff "implizit". Und nein, das ist nicht meine persönliche Interpretation, sondern gängige Rechtssprechung und auch die Interpretation der Fachleute zu diesem Thema. Durch die Bank, nicht in Einzelfällen.
1. ja, genau. Dadurch begründet sich beispielsweise, dass es überhaupt Gesetze dafür geben muss und solche Cams nicht einfach aufgestellt werden können.
3. Ja und es gibt Gesetze. Staaten, die die eigenen Gesetze nicht einhalten, nennt man...?
4. Deinen Grundsatz kannst Du haben. Sei Dir unbenommen. Aber dass Du aus DEINEM Grundsatz ableitest, dass andere sich für das Einfordern von Grundrechten noch rechtfertigen sollen, ist einfach nur arm. (womit diese Diskussion für mich auch zu Ende ist, das ist mir nun wirklich ZU blöd)
5. na dann mach mal. Ich hoffe, Du findest viele Gegner und wirst nicht Opfer der Idee. Gerade eben ist im Übrigen eine VERSCHÄFUNG des Datenschutzgesetzes in der EU schon beschlossen (weitestgehend, ein Teil fehlt noch) und in der Umsetzung in Länderrecht - ab Mai oder Juni nächsten Jahres tritt es in Kraft.