lunis_12328229Das ist schon richtig. Kann er machen. Aber das erfordert Zeit, Mühe und Geld. Das muss er erstmal durchziehen. Und dann wird das auch nicht binnen drei Tagen entschieden, das dauert. Und du wirst ebenso gehört, wenn du Widerspruch einlegst.
Angenommen er kümmert sich nicht um den Kleinen, genießt lieber seine ach so ersehnte Freiheit. Schon hast du einen guten Grund, den du - sofern er wirklich klagt - vortragen kannst. Wer sich nicht kümmert brauch auch kein geteiltes SR. Oder er legt dir wegen der Großen nur Steine in den Weg, stresst, manipuliert das Kind oder oder oder. Auch das können alles Gründe sein, warum das Gericht ihm das geteilte SR verwehren kann. Deshalb würde ich definitiv erstmal abwarten, ob er seine Drohung überhaupt wahr macht, ob er sich vernünftig kümmert, ob sich die Lage zwischen euch beruhigt. Vielleicht ist das auch alles nur heiße Luft oder Einschüchterung von ihm. Worte sind toll, aber Taten zählen.
Ich hatte bis 2010 das geteilte SR mit meinem Ex, da wir verheiratet waren. Er kümmerte sich allerdings nicht um das Kind, ließ sogar eine gerichtliche Mediation platzen und erschien einfach nicht zu den Terminen. Das SR freiwillig abgeben wollte er aber auf keinen Fall. Ich habe dann das alleinige SR übertragen bekommen (gerichtlich auf meinen Antrag). Inzwischen ist mein Kind fast 13 und von ihrem Vater fehlt weiterhin jede Spur. Er kümmert sich 0,0, damals wie heute. Ihm ging es nur um das Ego. Er wollte ein Druckmittel behalten, um sein Kind ging es ihm nie.
Daher abwarten. Labern tun die Herren oft viel, aber folgen tut nix. Und wenn er klagt, dann klagt er eben. Das Ergebnis wäre das selbe, wie wenn du das SR schon im Vorfeld freiwillig beim Jugendamt teilst: Geteiltes SR.