Ich verpflichte mich selbst, dass ich mich um die Therapiekostenübernahme bemühe.
Unabhängig von der Erstattung durch Dritte(z. B. private Krankenversicherung, Beihilfe, gesetzliche Krankenversicherung bei Paragraph 13 Abs. 2 oder 3 SGB V)schuldet der/ die Patient/in das Honorar der/dem Psychotherapeuten persönlich in voller Höhe. Die Rechnungslegungerfolgt ge,äß GOP. Mir ist bekannt, dass die Therapiekosten nicht immer von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen werden.
Zusätzlich vereinbaren Patient/in und Psychtherapeut folgendes:
Der/die Patient/in verpflichtet sich, bei Verhinderung einen vereinbarten Behandlungstermin spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rehtzeitig, wird dem/der Patient/in unabhängig von der Art der Versicherung selbst zu zahlen. Eine Kostenerstattungdurch die private oder gesetzliche Krankenkasse oder Beihilfe findet in diesem Fall nicht statt.
* ich möchte gerne wissen,ob ich etwas unterschrieben hab,was ich hätte nicht tun sollen??-.-
was bedeutet dieser Vertrag genau,kennt sich hier jemand damit aus??
ich habe Angst,das nach der Therapie kosten auf mich zukommen, was die Therapie mit ihm angeht,aufgrund dieses Vertrages:/
war schon bei meiner Krankenkasse aber die meinen das die die Kosten übernehmen von deren Seite geht das in Ordnung.