Hi du,
ich arbeite in einem bayerischen Jugendamt und vermittle Tagesmütter.
Meiner Einschätzung nach wird es nicht viel Sinn machen, einen Anwalt einzuschalten. In den bayerischen Gesetzen heisst es sinngemäss, es "soll" ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung stehen. Das ist dann leider kein Muss - beinhaltet aber wohl eine Verpflichtung für die Wohnsitzgemeinden, eine Bedarfsplanung zu betreiben und Plätze in wahrscheinlich notwendiger Anzahl zu schaffen.
Wenn dies nicht schnell genug gelingt oder deine Freundin dummerweise eine der wenigen ist, die "durchgerutscht" sind, hat sie eher schlechte Karten, vermute ich.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es in NRW ein "Muss" gibt, bedarfsgerechte Plätze vorzuhalten. Bedarfsgerecht würde sich ja an den Arbeitszeiten der Eltern orientieren - und das wäre dann uferlos und in der Praxis definitiv nicht machbar. Wenn ich überlege, wieviele Anfragen von Verkäuferinnen, Altenpflegerinnen etc ich bekomme - da müsste eine Kommune dann ja Plätze "rund um die Uhr" bereitstellen! Das wäre schlicht nicht finanzierbar.
Ich kenne die Gesetzeslage in NRW allerdings nicht im Einzelnen - im Zweifelsfall lieber nochmal nen Fachmann fragen...
Ist es denn so, dass sie ihre Wochenarbeitszeit tatsächlich reduzieren muss oder hätte sie auch die Möglichkeit, an den anderen 4 Tagen mehr zu arbeiten?
Wie alt ist das Kind denn? Ab dem 3. Geburtstag gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung, da kann dann nicht mehr auf eine Tagesmutter verwiesen werden. Und auch für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren ist die aktuelle Rechtsprechung für Bayern gerade "zwiegespalten". Manche Gerichte meinen, dass der Gesetzestext ein Wahlrecht für Eltern begründet (also Eltern müssen zwischen Kita und Tagesmutter wählen können), andere legen es so aus, dass die Kommune jeweils eine der beiden Möglichkeiten anbieten können muss. Das ist gerade unklar.
Und es lohnt sich auch mal nachzuforschen, ob es in NRW nicht auch die Pflicht der Jugendämter gibt, für Ersatzbetreuung zu sorgen. Hier in Bayern ist dies der Fall und es kostet die Kommunen ne Menge Geld, wenn sie es nicht tun.
Was ich deine Freundin auf jeden Fall raten würde: hartnäckig bleiben und bestimmt aber freundlich Druck ausüben. Wenn es tatsächlich Plätze in erreichbarer Entfernung gibt, die ihre benötigten Betreuungszeiten abdecken würden, macht es Sinn sich dort und auch im JA immer wieder zu melden und nachzuhaken, warum es nicht klappt mit einem Platz! Ggfs auch mal (vorsichtig) androhen, zu versuchen den Einkommensausfall einzuklagen, wenn es im neuen Kita-Jahr immer noch nicht klappt und vom AG konkret berechnen lassen, über welche Summe man da so spricht...
Viel Erfolg!!
Tiri