Pflegestufe 3 bedeutet, dass derjenige jetzt mindestens Pflegestufe 4 hat, wenn zusätzlich zur Pflegebedürftigkeit noch eine Demenz oder Alzheimer vorliegen wird es Pflegestufe 5. Eine neue Begutachtung ist nicht notwendig, normalerweise haben alle Versicherten, die schon eine Pflegestufe haben, spätestens Anfang des Jahres von der Krankenkasse einen Bescheid bekommen, in welchem Pflegegrad sie jetzt sind. SOllte das nicht der Fall sein, müsste man bei der Krankenkasse mal nachfragen.