chenoa_12667542Du schreibst, es wäre nur ein Brief gekommen, in dem stand, dass das Verfahren fallen gelassen wurde (Du meinst wahrscheinlich eingestellt).
Wenn ich das richtig verstehe, dürfte diese Einstellung mangels Tatverdachts ergangen sein, nach Par. 170 Abs. 2 StPO.
Dann hätte eigentlich eine Belehrung beigefügt worden sein müssen, dass gegen diese Einstellung binnen 2-Wochen-Frist Beschwerde statthaft ist.
Falls diese Belehrung fehlte (schau Dir das alte Schreiben noch mal an!), läuft keinerlei Frist - unter Umständen wäre hier dann doch noch etwas gegen die damalige Einstellung zu machen.
Also ab zu einem Anwalt und diesem mal drüberschauen lassen.
Um Deine Frage zu beantworten - nein, es läuft nicht immer so ab.
Auch bei der Polizei gibt es leider solche und solche. Und neben Idioten auch diejenigen, die ihren Job engagiert und mit Einfühlungsvermögen und Respekt gegenüber einem Opfer machen.