Halle saitenmann
Ja ich habe ein Kollegen der für sich ein paar Videos gemacht hatte und auch etwas nachvertont hatte und diese auch bei YouTubes hochgeladen hatte ( aber NICHT öffentlich geschaltet ) nur für private Zwecke.
Der Mann wurde durch den Verfassungsschutz lange überwacht, alles beschlagnahmt und angeklagt, er selbst hat sich an die Medien gewendet und die Sache öffentlich gemacht ( Das war ein Fehler ) die Anklage an sich hätte nie ausgereicht um Urteil zu sprechen 👍
Da aber der Verfassungsschutz und die Staatsanwaltschaft schon lange damit beschäftigt waren und das wohl auch eine Menge Geld verschlungen hatte und er das öffentliche mit Zeitung, Medien gemacht hatte, kam es natürlich zur Anklage, man konnte ja nun nicht öffentlich zugeben das Fehler gemacht wurden und das ganze ja nun auch reichlich Steuergelder gekostet hat.
Die Zeitungen hingen ja jetzt an dem Fall dran 👍Pressefreiheit und Meinungsfreiheit da drum ging es letztendlich. Die Videos Ansicht sind lächerlich gewesen, da bekomme ich jeden Tag über WhatsApp 1000 mal schlimmer Videos und Bilder zugesendet 🤗😀
oder was alles so durchs Netz gesendet wird.
Nun ging es untern strich nur noch da drum das er anderen Menschen (Nicht öffentlich)
freunde bekannte die Möglichkeit gegeben hatte die Videos auf seiner Seite anzusehen 👀 Und diese natürlich auch bewerten konnten 😂👍
Es wurde als Volksverhetzung ausgelegt 😝👎 war alles Schwachsinn, so viel mal zur Pressefreiheit und Meinungsfreiheit 👎 Man darf in Deutschland leider seine Meinung nicht wirklich äußern und sagen wie man denkt oder fühlt und schon garnicht mit Freunden oder Kollegen Teilen. Hier mal eben aus google in Sachen Volksverhetzung😎
StGB § 130 Volksverhetzung. 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in Deutschland ein Äußerungsdelikt nach § 130 StGB. Inhaltsverzeichnis. [Verbergen]. 1 Tatbestandsmerkmale; 2 Begründung; 3 Geschichte. 3.1 Absatz 1 und 2; 3.2 Absatz 3.
Ursula Haverbeck: 88-Jährige erneut wegen Volksverhetzung verurteilt. "In keiner Weise einsichtig": Auch das Gericht Verden spricht die Holocaustleugnerin Haverbeck schuldig.
Wenn Menschen rassistische Ressentiments auf Plakate druckenn oder antisemitische Songtexte schreiben, fällt das manchmal rechtlich unter "Volksverhetzung" - manchmal aber auch nicht. Was also.
Sorry sind das es mehr geworden ist 🤗
Also denken darf ich alles aber mit Freunden und Kollegen meine Gedanken nicht teilen das ist mal Fakt 😡😝
Naja zum Tag der Verhandlung die öffentlich war, brachte er die Presse mit und eine eigene Kamera 🎥 mit und stellte diese auf der anderen Straßenseite vor dem Gericht auf ☺️😀 Er wollte sich selbst Filmen und hat auch dazu ein Kommentar auf die Kamera 🎥 gesprochen 👍
Als man das im Gericht mitbekommen hatte, dauerte es noch 5 min bis die Polizei 👮 das unterbunden hatte, mit der Begründung er dürfe da öffentlichen Gebäude nicht Filmen und er sollte das Video aushändigen 👎😂😂😂😂😂
Den Presseleuten wurde es auch untersagt zu Filmen oder was davon an die Öffentlichkeit zu tragen da dies sonnst mit erheblichen Ärger verbunden sei. 🙈 Ist doch alles komisch was hier so abgeht 😝
Das Urteil war nun eine Geldstrafe das Unterlassen solcher Videos und diese im Netz hochzuladen und das für 1 1/2 Jahre auf Bewährung. Dann kam noch ein kleiner Zusatz nach dem Urteil, wenn er sich weiter an die Medien wenden würde, würde man sich hier bestimmt bald Wiedersehen......
Pressefreiheit, Meinungsfreiheit ?????? Häääääääää
Was ist das ???
Immer noch gesagt, alles was ich so am Tag über WhatsApp an Bildern und Videos bekomme ist 1000 mal schlimmer was der Mann für sich und seinen Bekannten und Freunden gemacht hat.
Gruß :lol: