an0N_1257190099zHallo,
ich kenne mich da leider auch nur bedingt aus, da ich selbst noch zum ersten Mal in Elternzeit bin. Und ich werde danach in normale Teilzeit gehen, allerdings mit 20 Stunden, da geht "Teilzeit in Elternzeit" nicht, da ich 1 Stunde über der maximalen Stundenzahl dafür liege (wurde mir erst NACH Genehmigung des Antrages gesagt, toll!!) .
Ich weiß nur, dass es wohl für die Anrechnung bzgl. Lebensarbeitszeitkonto / Pension besser ist, wenn man "Teilzeit in Elternzeit" macht, so lange es geht. So ähnlich hat mir das meine Konrektorin erklärt. Beim zuständigen Schulamt allerdings konnte mir das niemand genauer erklären.
Bei uns ist die Frist für das Einreichen von Erhöhung / Reduzierung der Stundenzahl ziemlich lang, ich glaube sogar ein Jahr? Ich habe direkt nach der Geburt den Antrag auf Reduzierung eingereicht und musste auch angeben, bis wann ich reduzieren will. Dann wird ein neuer Antrag fällig. Genaueres weiß da wohl das Schulamt.
Und ja, ich würde den Einsatz mit der Rektorin der Stammschule planen, so habe ich das auch gemacht. Ich war zwar nicht als Feuerwehrkraft unterwegs sondern fest mit voller Stundenzahl an meiner Schule, aber es macht ja Sinn, denn die müsste dich ja ab Mai in irgendeiner Form schon eingeplant haben oder dir sagen können, ob wieder Feuerwehr angesagt ist.
Ich kehre im März zurück und meine Konrektorin hat mir im November ihren Einsatzplan für mich erklärt..
Vielleicht spielt bei dem ganzen aber auch das Bundesland noch eine Rolle? Keine Ahnung. Vielleicht weiß das jemand anders hier..