nivek_12772858Schade das ich diesen Beitrag jetzt erst sehe... ich hoffe mal einfach das du es noch lesen wirst. Das du keine Auskunft erhälst ist völlig normal wegen dem Datenschutz. Sie können ja nicht nachvollziehen ob du auch wirklich die Freundin bist.
Wenn du noch immer nicht weißt wo er sitzt kann ich dir sicher etwas helfen. Und zwar gibt es in jedem Bundesland einen Vollsteckungsplan in dem die Zuständigkeit der jeweiligen JVA`s erläutert werden. Hier kannst du schauen welche JVA bei euch zuständig ist für die U-Haft. Oder aber du sagst mir welches Bundesland, Alter und welcher Gerichtsbezirk dann kann ich dir da auch helfen. Wenn du das eingedämmt hast setzt du dich ans Telefon und packst nen Trick aus. Du rufst da an und bittest darum mit der Sozialarbeiterin von Herrn xyz verbunden zu werden. Wirst du durchgestellt ist er in der JVA... ansonsten werden sie dir mitteilen das es in der JVA keinen Herrn XYZ gibt. Damit kannst du schon mal rausfinden wo er sitzt.
Post ist bei der U-Haft auch so ein Ding... Du schreibst es an die JVA mit Namen deines Freundes dann kommt diese auch ohne Probleme an. ABER der Postweg ist in dem Falle lang. Der geht von dir zur JVA und von der JVA zur Staatsanwaltschaft die ihn liest (deswegen bei U-Haft auf keinen Fall irgendwas von der Tat schreiben... diesen Brief erhält er nämlich nicht und er wird gegen ihn verwendet). Vom Staatsanwalt geht er wieder an die JVA und wird dann deinem Freund ausgehändigt. Sein Brief an dich geht dann den selben Weg nur rückwärts. Die Post kann so also ganz gerne mal 4-6 Wochen dauern, insbesondere jetzt über die Feiertage. Du solltest ihm auch einfach in dem Brief eine Briefmarke bei legen damit er dir Antworten kann. In den meisten JVA ist das kein Problem ansonsten wird sie eingezogen und zur Habe gelegt. Es kann also nichts passieren.
Telefonate sind in der U-HAft auch so ein Ding. Die sind meist verboten (in Bayern z.B. allgemein). Und wenn überhaupt muss er es erst genehmigt bekommen vom Staatsanwalt.
So nun zum Besuch. Um ihn zu Besuchen benötigst du einen Besuchsschein. D.h. folgender Weg muss eingehalten werden. (zumindest bei den meisten JVA`s) Er trägt dich in die Besucherliste ein, dann einen Besuch ausmachen (manchmal muss er den machen, manchmal du... findet man meist auf der Homepage). Dann setzt du dich mit der Staatsanwaltschaft auseinander und bittest um einen Besuchserlaubnis (frag mal nett nach einer Dauerbesuchserlaubnis dann musst du den Aufwand nicht immer betreiben). Sollten bei euch Kinder vorhanden sein bitte unbedingt darauf achten das auch diese einen Personalausweiß brauchen um in die JVA hinein zu dürfen!
Solltest du noch Fragen haben... immer raus damit.