Vom Unterhalt wird 50% des Kindesgeldes abgezezogen.
Unterhalt wird nach dem Einkommen das der Kindsvater hat errechnet,
es wird sich nach der Düsseldorfer Tabelle gerichtet
http://www.refrago.de/duesseldorfer_tabelle_2017_-_leitlinie_fuer_den_kindesunterhalt.html
Wenn ihr verheiratet seit, erhölt man (je nach Einkommen) selber auch Unterhalt, die Kinder haben aber da vorrang und wenn der Kindsvater am Selbstbehalt ist, kann es sein, dass du da nix bekommst.
Mir hat es damals meine Anwältin ausgerechnet
Wenn ich weg gehen möchte, hab ich meine Eltern. die passen aber schon so sehr oft auf, da ich im Schichtdienst (Krankenschwester) arbeite. Ansonst kann ich nur sagen, dass ich viele Abende zu Hause bin, so bald mein Kind im Bett ist.
Ich kann und will nicht immer meine Eltern zum betreuen bitten.