Wenn jemand durch langjährige Arbeit einen ALG I -Anspruch von 12 Monaten hat, aber nach zwei Monaten Arbeitslosigkeit wieder Arbeit findet, dann aber nach 6 Monaten wieder arbeitslos wird, hat er ja keinen neuen Anspruch erworben.
Wenn er aber in den 6 Monaten deutlich mehr verdient hat, als die Jahre zuvor (die Grundlage zur Berechnung des ALG waren) wird dann sein Arbeitslosengeld neu berechnet oder bekommt er dann das gleiche ALG wie vorher???