Hallo Zusammen!
ich komme ab September in mein 3. Lehrjahr und hab diesen November schon meine schriftliche Prüfung.
Ich werde von meinem Unternehmen aus finanziellen Gründen nicht übernommen und habe ab dem Tag der mündlichen Prüfung, die irgendwann im Januar sein wird keine Festanstellung mehr.
Hierzu wäre meine Frage, falls die Prüfung Mitte oder Ende Januar wäre, hätte ich noch das Recht meinen Urlaubsanspruch für das Jahr 2017 bis zur mündlichen Prüfung im Januar zu nehmen, oder kann das der Betrieb mir entziehen?
Da ich ja dann logischerweise den Urlaub noch zum Lernen nutzen würde.
LG