Hallo :miam:
also bei uns wurde vom 12-15 lebensmonat Landeserziehungsgeld gezahlt, deshalb gabs da auch kein Betreuungsgeld. Soweit ich das jetzt weis kann man auch direkt das Betreuungsgeld beantragten, bin mir da allerdings nicht sicher und verstehe dann den Sinn vom Landeserziehungsgeld nicht :???: wahrscheinlich gibt es das für diesen Zeitraum, weil man das Betreuungsgeld nur maximal für 22 Monate beantragen kann und somit ein paar Monate leer bleiben sollte das Elterngeld nicht länger als 12 monate gezahlt werden . aber korrigiert mich wenn ich falsch liege, ist nur eine Vermutung. Da können dir die zuständigen Behörden bestimmt mehr dazu sagen :clin: