Fragst Du
aus Arbeitnehmer- oder aus Arbeitgebersicht?
Einen generellen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht.
Allerdings kann sowas tarif- oder arbeitsvertraglich festgelegt sein.
Bei "ungerechtfertigten" Kündigungen bzw. "zweifelhaften" sind Betriebe häufig bereit, Abfindungen zu zahlen. Um somit eine Akzeptanz der Kündigung zu erreichen und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.