Vielleicht ein anderes Auto - wenn keine anderen Schuhe :-D
Für Ottonormalverbraucher gibt es in der StVO keine Vorschrift zum Schuhwerk. Nur für BerufskraftfahrerInnen sind Schuhe, die keinen festen Halt geben (Schlappen aller Art) und/oder keinen festen Stand (extreme Absätze) verboten (UVV der BG).
Auch wenn's von der Polizei keinen Ärger gibt, wenn die Versicherung rauskrigt, dass ein Unfall entstand, weil die Schuhe eine korrekte Bedienung der Pedale verhinderten, kann es Regressansprüche geben.
Im PKW sitzt man ja recht tief, die Beine gehen flach nach vorne, sodass man den Fuß nach vorne auf die Pedale klappen muss. Da kann ein hoher Absatz natürlich im Weg sein, oder der Fuß ist schon so weit überstreckt, dass diese Bewegung schwierig wird.
In SUVs, Kleinbussen, LKW und Traktor sitzt man eher wie auf einem normalen Stuhl und steigt eher von oben auf die Pedale, da stört ein hoher Absatz weniger :super:
Bleibt nur die Überlegung, ob man jetzt viel Geld für ein Auto, dass sich bequem mit Highheels fahren lässt, ausgibt oder lieber in schicke Autofahrschuhe und weitere Highheels investiert :roule:
:roule: :roule:
Wieso muss sie eigentlich mit Highheels fahren, man sieht ihre Füße doch eh nicht, wenn sie fährt, oder hat das Auto Glastüren :bete: