Hallo
Also, das ist ja von bundesland zu bundesland etwas anders geregelt. bei uns sieht es so aus (thüringen)
Kinder ab dem ersten Geburtstag haben recht auf Betreuung
(da zählt natürlich auch die Tagesmutter)
Du hast ein recht auf einen betreuungsplatz, dieser muss aber nicht dein wunschplatz sein und muss auch nicht in deinem Einzugsgebiet liegen. Denn voll ist voll... was will man tun, zaubern kann man ja nen Platz auch nicht.
Manchmal ist es so, dass die Gemeinden also auf Dörfern, ihren Bedarf abdecken müssen. lässt sich ja durch Geburten gut ausrechnen. In den Kitas wird eigentlich auch immer min1 Platz freigehalten für nen Zuzug.
Sollte nun doch alles voll sein, kann deine Gemeinde oder eben die Stadt dich in ein anderes Gebiet weiter vermitteln.
Übrigens die Tagesmütter werden ja auch finanziell unterstützt wie der Kitaplatz (ich kann dir aber nicht sagen ob im gleichen Umfang.)
Ich würde mich bei der Gemeinde/Stadt nochmal vorstellen.
Ansonsten ist auch das Jugendamt ansprechpartner.
liebe Grüße