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Hmmmm, so wie du den Text hier wiedergibst kann man das aber auch ganz anders interpretieren...!
Es ist die Rede davon, dass eine BEENDIGUNG des Vertrages zwischen März und Juni nicht möglich wäre.
Ein Vertrag ist für mich dann beendet, wenn keine Leistungen mehr erbracht werden, sprich - dein Kind nicht mehr betreut wird.
Ist also auch zweideutig...
Von wem stammt denn der Vertrag? Wird der vom Jugendamt einheitlich vorgegeben?
Und nochwas ist mir dazu eingefallen, weil wir (an meiner Arbeitsstelle) auch schon mit so einem Problem konfrontiert waren: Sowohl Tagesmütter als auch Kitas werden öffentlich gefördert, d.h. es fließen noch mehr Gelder für euer Kind als "nur" der Elternbeitrag.
Hier in Bayern ist eine Doppelförderung allerdings nicht möglich - d.h. du kannst eigentlich nur einen laufenden Vertrag zur gleichen Zeit haben.
Sowas ist aber landesrechtlich geregelt, d.h. das kann in deinem Bundesland schon wieder ganz andere Regelungen geben. Trotzdem würde ich mich da mal schlau machen, bevor du oder eine der beiden Betreuungen (vielleicht sogar im Nachhinein) Schwierigkeiten bekommen!
Tiri