Da
Der Wintergarten nur über die Wohnung oder mit eurem Wohnungsschlüssel betretbar ist und die Nutzung nicht von Anfang an ausdrücklich verboten war, ist er Mietgegenstand. Ungeachtet dessen, dass er nicht im MV erwähnt wird.
Die Nutzung des Wintergartens kqnn er euch daher nicht einfach ohne wichtigen Grund untersagen. Ich würde dem Vermieter etwas entgegenkommen und sagen "ok, der Sandkasten kommt weg aber den Wintergarten nutze ich weiterhin." Wenn der Vermieter das nicht anerkennt, geh zum Mieterschutzbund. Das ist dein gutes Recht.
Lg ;-)