Danke für die bisherigen Antworten ;-)
Ich glaube ich muss hier nochmal etwas klarstellen, ich habe mich wohl etwas ungenau geäußert.
Die Nachschreibetermine sind Pflicht und es findet jeden Dienstag und Donnerstag statt. Das führt nicht der Lehrer des Schülers der die Arbeit verpasst hat, sondern das rotiert immer zwischen sämtlichen Lehrern. Also wenn ein Lehrer dazu eingeteilt ist, muss er da eh anwesend sein (sollte es zB der betreffende Lehrer sein, macht es ihm wegen meiner Schwester in der Hinsicht nicht mehr Mühe).
Also, normaler Ablauf: Arbeit verpasst, Nachschreibetermin pflicht, nur Krankheit entschuldigt vom Nachschreibetermin.
Die Nachschreibetermine sind also Sammeltermine, wo alle Nachschreiber aus sämtlichen Klassen der gesamten Schule unter der Aufsicht eines Lehrers ihre jeweiligen Leistungen erbringen.
So gesehen war das Anbieten der Nachschreibetermine also kein Entgegenkommen des Lehrers, sondern seine Pflicht. Lediglich das er ihr einmalig anbot, während des Unterrichts nachzuschreiben, war sein Entgegenkommen, was ja auch wirklich nett von ihm war.
Zum Thema das ist nicht unter "Null Mühe" zu werten - doch, meiner Meinung nach schon. Es handelt sich um das Fach Deutsch und die verpassten Arbeiten waren einmal ein Diktat und einmal ein Protokoll schreiben. Dass das Diktat nicht nachgeschrieben werden kann, ist schon klar. Aber das Protokoll ist ja nun wirklich kein Hit, zumal dieser Lehrer wohl eh immer die gleichen Arbeiten verwendet (das weiß meine Schwester durch Klassenkameraden und Parallelklassen, die bei ihm schonmal nachschreiben mussten). Wenn man dann also noch bedenkt, dass er die Arbeit meiner Schwester regulär auch kontrollierren hätten müssen, versteh ich nicht was er da nun für Mehraufwand hat? Eine Kopie mit Aufgabenstellung dem beaufsichtigen Kollegen in die Hand drücken :???:
Es kam die Frage auf, wieso sie nicht mit dem Direktor spricht. Ganz einfach, weil er nicht erster Ansprechpartner dafür ist, sondern Letzter. Als erstes muss sie sich an den Fachleher wenden, danach an den Klassenlehrer. Hat sie beides gemacht, der Klassenlehrer konnte ihr nicht helfen. Als nächsten Ansprechpartner hat sie also die Fachleitung, bei der sie nächste Woche einen Termin vereinbart hat. Wenn auch dieses Gespräch fruchtlos bleibt, darf sie sich an den Direktor wenden.
@Britschhaferl: Ich kann mich nicht erinnern, dass du in diesem Forum auch nur ein einziges Mal wenigestens einen hilfreichen Kommentar von dir gegeben hast! Alles was du schreibst ist nicht nur respektlos, sondern gediegen gesagt auch zu 99% Müll! :roll: :roll:
Nochmal für dich: Sie hat weder blau gemacht noch sonst was! Wie ich oben schrieb hatte sie Krankenscheine für die Fehlzeiten vorgelegt! Die hat sie auch nicht ohne Grund bekommen! Und ja, wie ich oben bereits schrieb: ES IST EIN SAMMELNACHSCHREIBEN! Mit 2-jährigem Kind was da rumwuselt und sich zwei! Stunden lang langweilt ist natürlich alles was die Lehrer dort dulden und die Konzentration der Nachschreiber fördert! :bete:
@Mit dem Zeugnis muss sie sich nicht bewerben: Jein. Es ist zwar kein Prüfungsfach, aber der künftige Arbeitgeber kann die Einsicht in das komplette Zeugnis verlangen. Und wenn das der Fall ist, ist sie eh raus aus der Auswahl. Also so pauschal würde ich das nicht als "Es spielt keine Rolle" abstempeln..
@Ano: Sie lernt Industriekauffrau, Zwischenprüfung hatte sie natürlich mitgeschrieben, die ist bei den Industriekaufleuten allerdings ohne Wertung - einzihg die Anwesenheit zählt bei der Zwischenprüfung. Die "normalen" Prüfungen finden erst im 3. Lehrjahr statt. Es geht um die Zeugnisendnote, da es kein Prüfungsfach ist. ;-)
@Jungemami: Doch, für ein mikriges Lehrlingsgehalt kostet ein Babysitter die Welt. Jeden Monat kommt sie gerade so um die Runden, und dennoch reicht es oft nicht und sie geht mit roten Zahlen in den neuen Monat. Ein Babysitter kostet sie für die notwendigen 3h minimum 50 Euro. Das sind 50 Euro, die sie eben nicht hat. Da kann man noch so sehr sagen es kostet nicht die Welt, wenn es nicht da ist, kann sie es nicht ausgeben.
Es ist für mich eben wirklich nur die Frage, ob er ihr einen Nachschreibetermin verweigern darf, nur aus der Unterstellung sie hätte sich nicht bemüht und hätte eben kommen müssen. Wenn es nicht geht und sie das begründen kann und auch dementsprechende Nachweise von Krankenschein hat, ist es für mich absolut nicht nachvollziehbar, ihr jetzt nichtmal den generellen Sammelnachschreibetermin zu gewähren :-/ Daran zweifel ich eben, ob das so richtig ist..
Das wäre ja nix anderes, wenn jemand zB nen Unfall hatte und im Krankenhaus liegt/lag - da würde doch auch kein Lehrer so ein Ar*** sein und sagen "Nö, Pech gehabt." :-/
Ich bin jetzt einfach mal gespannt was nächste Woche bei dem Termin rauskommt.