Liebe Community,
ich bin ein wenig verzweifelt: Ich weiß nicht, ob ich mich in einen Konflikt zwischen meinen Schwestern einmischen soll, der in den letzten Wochen immer mehr Energie der ganzen Familie auffrisst.
In bisschen zum Hintergrund : A und B sind meine Schwestern, bewohnen ihre jeweils eigenen Eigentumswohnungen im selben Haus und sind seit ein paar Monaten immer mehr zerstritten. Beide haben sich vor nicht allzu langer Zeit von Ihren Ehemännern getrennt und sind neu liiert (C ist der Freund von A, D der Freund von B).
Hier mal ein ganz aktuelles Beispiel, wie dieser Konflikt aussieht - vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, ob und wie ich mich da einmischen soll.
=== Am 17.05.2016 um 19:44 schrieb B ===
Hallo A,
der Termin am 20.05. zum Räumen deiner Kellerräume ist nicht einzuhalten, da ich aus Platzgründen mein Eigentum erst dann entfernen kann, wenn du dein Eigentum aus meinem Kellerraum entfernt hast. Dazu muss nach der Räumung erst ein Elektriker die Stromleitungen abklemmen, damit ich sicher sein kann, dass kein Verbrauch auf meine Kosten läuft, sowie eine Sanitärfima, die das gleiche mit der Wasserleitung macht. Gib mir Bescheid, bis wann du meinen Kellerraum geräumt hast, so dass ich mein Eigentum um platzieren und die nötigen Handwerker bestellen kann. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, darfst du über den bisher gemeinschaftlich und in jahrelanger Anwendung und Übung genutzten Raum verfügen.
Zum Heizöl, da jemandem, der ohne Rücksprache ein Gemeinschaftskonto räumt, nicht zu trauen ist, muss ich darauf bestehen, dass du mir die Hälfte des Betrages für das gemeinschaftliche Heizöl vorher zur Verfügung stellst.
Die Überweisung muss bis zum 22.05.2016 auf das Konto bei der xxx südwest xxx BIC: xxx erfolgen.
Sollte der Betrag bis dahin dem Konto nicht gut geschrieben sein, kann auch kein Öl zu den aktuell niedrigen Preisen bestellt werden.
LG B
=== Am 17.05.2016 | KW 20 um 21:01 schrieb A ===
Merkwürdige Vorgehensweise. Ich sagte doch, ich heb das Geld morgen ab. Oder hast Du jetzt storniert?
Beide bar ist der einzige Weg, der für mich akzeptabel ist. Morgen oder sonstwann.
Gruß,
A
=== Am 17.05.2016 um 21:31 schrieb B ===
Überweisung bevorzugt
Einzige Ausnahme bei Barzahlung: Bereite eine Quittung vor
Ich bin die Hausverwalterin, ich bestimme die Regeln.
=== Am 17.05.2016 | KW 20 um 21:47 schrieb A ===
Bestelle bitte Öl nach Absprache, schick mir die Bestellung zur Kenntnisnahme, teile mir den Liefertermin mit und ich gebe meine Hälfte persönlich dem Tankwart.
Ich denke, das ist vorerst optimal.
Von mir aus auch gern wie besprochen morgen Nachmittag. War ja schon alles geregelt.
Gruß,
A
=== Am 17.05.2016 um 22:11 schrieb B ===
Ich bin die Hausverwalterin, ich bestimme die Regeln.
Rein rechtlich als Hausverwalterin bin ich die Vertragspartnerin.
Wenn du eine Barzahlung willst, bereite ein Quittung an mich vor. Ansonsten, Überweisung bis zum 22.05.2016 auf das unten angegebene Konto.
Ich informiere dich, wenn das Öl geliefert wird und du bekommst eine Kopie der Rechnung für deine Unterlagen.
In eine direkte Zahlung an den Lieferanten wird Seitens der Hausverwaltung ausdrücklich gemäß 182 ff. BGB weder eingewilligt noch nachträglich genehmigt
Bestellt werden laut deiner Nachricht vom 22.03. und nach meiner Rechnung was den Füllstand des Tanks betrifft 4000 Ltr Standart-Heizöl ausreichend für ca. 1 Jahr.
=== Am 17.05.2016 um 22:53 schrieb A ===
B, Du hast das Öl bestellt, wenn Du möchtest, dass ich die Hälfte zahle, bin ich zur Lieferung mit dem Betrag bar vor Ort. So, wie wir es vorhin besprochen haben. Ich möchte das so und es kann Dir egal sein. Du hast keinen Nachteil dadurch.
Oder lass es halt ganz bleiben. Eure komischen Paragraphen sind mir dabei schnurz. Ich kann mir auch das teure Öl im Herbst leisten.
Und das wars dann zu dem Thema. Sorry, aber dafür, dass Du Deine Ruhe willst, nervst Du ganz schön ...
Grüße,
A
=== Am 18.05.2016 um 07:19 schrieb B ===
Guten Morgen,
deine Welt gilt nicht für den Rest der Welt.
Die Paragraphen sprechen für diese Welt, und da ist deine hauseigene kleine (A-) Welt, in welcher ich die Wohnung schon verkauft habe(:D :D :D), mit drin.
Schön, dass du ausdrücklich zugibst, dass dir Gesetze nichts bedeuten!
Im Übrigen gilt: Alles muss seine Richtigkeit haben. Du hast nix zu sagen. Wie DEIN Instrument schon sagte: "dann bestell halt nichts":D - liegt also nicht an mir.
Der Lieferant wird sich freuen, Extrageld von einer Unberechtigten bekommen zu haben.
Unter was soll er dass dann verbuchen: "Private Zuwendungen, Trinkgeld"?
Du musst es mir oder dem Lieferanten nur sagen :D
Wie geschrieben: Betrag vorab bar gegen auf mich ausgestellte Quittung oder Überweisung bis zum 22.05.2016
LG B
PS: Deine offensichtliche und nun auch noch ausdrückliche Gesetzesuntreue zeigt jedem unabhängigen Dritten, dass dir NICHT zu trauen ist. Ob das wieder schlau war, ist sehr fraglich ...
=== Am 18.05.2016 um 08:46 schrieb A ===
Schätzchen, lies mal die Paragraphen, die ergeben keinen Sinn bezüglich dieses Themas.
=== Am 18.05.2016 um 09:15 schrieb B ===
Liebe A,
DU hast keine Ahnung
LG B
=== Am 18. Mai 2016 um 11:18:52 MESZ schrieb A ===
Hallo B,
ich denke, ich habe ausreichend Ahnung. Ohne Verwaltervertrag gibt es in einer EWG keinen Verwalter; Du bist nie offiziell eingesetzt worden und damit sind Deine Aussagen hinfällig. Ein Verwalter hätte auch diverse Pflichten, denen Du bisher nie nachgekommen bist, daher wäre auch eine Abberufung aus wichtigem Grund kein Problem. Das wäre eine Frage an alle Eigentümer, und Du hättest dabei kein Stimmrecht. Aber was nicht da ist, muss auch nicht abberufen werden.
Solltest Du irgendwelche Investitionen für die EWG tätigen wollen, bitte ich Dich, mich vorher zu informieren. Dann entscheide ich, auf welchem Zahlungsweg ich meinen Beitrag leiste. Anders wird es hier nicht mehr ablaufen.
Darüber hinaus legst Du bitte bis Freitag alle Schlüssel für meine Kellerräume in meinem Briefkasten, ganz besonders die, die Du erst kürzlich aus den Schlössern entfernt hast. Ja, ich weiß, dass ich verpflichtet bin, Dir jederzeit Zutritt zu Deinen Sachen zu verschaffen, das mache ich auch, keine Sorge, ich werde den Raum vorerst nicht abschließen, jedoch verfügst Du nicht mehr über Schlüssel, die zu meinen Räumlichkeiten gehören. Ab Montag bekommst Du Deinen Kellerraum inklusive Schlüssel.
Gruß,
A
// hier mischt sich jetzt der Freund von B ein //
=== Am 20. Mai 2016 um 17:49:59 MESZ schrieb D ===
Liebe A,
du hast weniger Ahnung als du glaubst :D und offensichtlich immer noch zu viel Zeit, um Unruhe zu stiften und auf die Nerven zu gehen. Ich versichere dir: je mehr du das machst, desto unwichtiger erscheinst du.
Deine Welt und deine Beleidigungen gehen auf den Senkel. Ich möchte keine weiteren "Kostproben" deines Charakters mehr, danke.
Zum Glück gibt es noch eine richtige Welt. Aber die magst du ja nicht :D.
Also: weder habe ich Lust, dir Paragrafen oder was juristisches zu erklären, noch muss irgendwas für dich einen Sinn ergeben. Ich hinterfrage schließlich auch keine Belichtung einer Fotografie, wenn für mich ein Bild keinen Sinn macht.
Motto: Wer keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!
Hauptsache B ist save und lässt sich nicht auf deine Welt herab.
Bitte lass B doch mal in Ruhe, ja?
Und kannst aufhören mich zu betiteln (Zwerg, ... ....). Dein Niveau ist hinreichend bekannt.
Grüße
D
PS: bitte nicht so laut streiten. Denn irgendwie ruft das aus meinem Gedächtnis DEINEN Satz (Zitat): "...B kann nicht denken, denn sie ist ja verliebt. Ich bin nicht verliebt!" hervor.
C tut mir wirklich leid...